Wichtig für Selbständige: bitte geben Sie im Antrag unter Frage 1.17 genau die Tätigkeit an, die Sie selbständig ausüben.
Wichtig für Pensionäre: bitte geben Sie im Antrag unter Frage 1.17 Ihren letzten Arbeitgeber an.
Seit dem 22. November 2016 sind strengere Vorgaben für Passfotos von China Visum Anträgen zu erfüllen. Der Hintergrund der Fotos sollte idealerweise weiß sein, jedoch wird unter Umständen auch ein farblich leicht abweichender heller Hintergrund akzeptiert. Haltung und Blick müssen geradeaus gerichtet und der Gesichtsausdruck neutral sein, ohne zu lächeln.
Folgende Unterlagen benötigen Sie für Ihren Visumantrag:
1. Ausgefüllter Visumantrag,
2. Ein farbiges Passfoto vor hellem Hintergrund und abgezogen auf Fotopapier im Format von ca. 3,5 x 4,5 cm,
3. Reisepass mit mindestens 6-monatiger Restgültigkeit und einer leeren Seite für das Visum,
4. Eine Kopie des Reisepasses (Hauptseite mit Foto),
5. Ein Zulassungsschreiben der Schule oder Akademie, an der Sie Ihre Studien antreten werden. Das Zulassungsschreiben muss im Briefkopf die vollständige Adresse der Einrichtung und außerdem Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum sowie Anfangs- und Enddatum des von Ihnen gebuchten Kurses enthalten. Sie muss ferner unterschrieben und mit einem registrierten Stempel versehen sein. Das Zulassungsschreiben wird in China ausgestellt, eingescannt und per Email (als Dateianhang) nach Deutschland übermittelt. Ein Original muss bei der Visumsbeantragung für das "kleine" Studentenvisum nicht vorgelegt werden.
Das "kleine" Studentenvisum wird benötigt, wenn Sie in China z.B. einen Sprachkurs, einen Kung-Fu-Kurs oder einen Kurs in traditioneller chinesischer Medizin besuchen, dessen Dauer 180 Tage nicht überschreitet. Das "kleine" China-Studentenvisum kann vor Ablauf um denselben Zeitraum verlängert werden, für den es ursprünglich ausgestellt wurde. Hierfür ist eine Fortsetzung des Kurses bzw. des Studiums nachzuweisen. Der Gesamtaufenthalt in China darf jedoch 360 Tage in keinem Fall überschreiten.